Unsere Dienstleistungen

Wir arbeiten ununterbrochen daran das Angebot unserer Dienstleistungen zu verbessern und zu erweitern. Immer mehr Kunden wissen unsere Dienste zu schätzen, und blicken zufrieden auf die Ergebnisse unserer Arbeit. Da Sie bei uns im Mittelpunkt stehen, widmen wir Ihnrem Auftrag unsere volle Aufmerksamkeit. Anmerkungen und Feedback zu unserer Arbeit nehmen wir natürlich gerne entgegen.


Notfalldienst

Sind Sie in einer brenzlichen Lage, oder ist es zu einem Unfall gekommen? Wenn Sie schnelle Hilfe brauchen, kontaktieren Sie am besten unseren Notfalldienst! Wir sind in kürzester Zeit bei Ihnen, und beseitigen die Probleme. Sie werden Staunen, wie schnell wir die Welt wieder in Ordnung bringen, und alles wieder funktioniert wie es soll.

Elektroinstallationen

Beim Arbeiten mit Elektrizität ist es immer besser, die Dienste eines Sachverständigen zu nutzen, um die Zerstörung von Anlagen und Material, oder schlimme Unfälle, zu vermeiden. Riskieren Sie nicht Ihre Gesundheit, sondern wenden Sie sich an uns.

Einführung
Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und
Betriebsmittel“ (BGV/GUV-V A 3) ist der Unternehmer (Betreiber)
verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen zu sorgen.
Gegenstand der Prüfung im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift
sind:
• ortsfeste elektrische Betriebsmittel,
• ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel,
• stationäre Anlagen,
• nicht stationäre Anlagen.
In den Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs. 1 Nr. 2 der
Unfallverhütungsvorschrift sind beispielhaft Richtwerte für Prüf-
fristen genannt, die bei normalen Betriebs- und Umgebungsbe-
dingungen gelten. Weitere Hinweise zu Prüffristen sind in der
Technischen Regel für Betriebssicherheit „Prüfungen von Arbeits-
mitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“ - TRBS 1201 auf-
geführt.
Davon abweichend kann der Unternehmer in eigener Verantwor-
tung unter Berück sichtigung der betrieblichen Gegebenheiten
und Erfahrungen eigene Prüffristen festlegen, wenn damit die
gleiche Sicherheit erreicht werden kann.
Wegen der Vielzahl der in den Betrieben vorhandenen ortsverän-
derlichen elektrischen Betriebsmittel und deren unterschied-
licher Beanspruchung bereitet es in vielen Fällen Schwierigkei-
ten, für diese Betriebsmittel Prüffristen festzulegen.
Mit dieser Information sollen dem Unternehmer Hinweise
gegeben werden, wie er seine Verpflichtung zur Durchführung
wiederkehrender Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer
Betriebsmittel erfüllen kann

• ortsfeste elektrische Betriebsmittel
Dies sind fest angebrachte
Betriebsmittel oder Betriebs-
mittel, die keine Tragevorrich-
tung haben und deren Masse
so groß ist, dass sie nicht leicht
bewegt werden können oder
wegen mechanischer Befesti-
gung während des Betriebes an
ihren Aufstellungsort gebun-
den sind. Dazu gehören auch
elektrische Betriebsmittel, die
vorübergehend fest angebracht
sind und über bewegliche Lei-
tungen betrieben werden.
Ortsfest sind in der Regel:
• alle elektrischen Betriebs-
mittel, die fest in eine elek-
trische Anlage eingebaut
sind, z. B. Schütze, Lampen,
Motoren,
• elektrische Betriebsmittel,
die mit Steckvorrichtung
ausgestattet oder mit beweg-
lichen Anschlussleitungen
fest angeschlossen sind, z. B.
Kühlschrank, Elektroherd,
Standbohrmaschine, Warm-
wasserspeicher.
*) Quelle DIN VDE 0100-200
 
 
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Dies sind Betriebsmittel,
die während des Betriebes
bewegt oder leicht von
einem Platz zum anderen
gebracht werden kön-
nen, während sie an den
Versorgungsstromkreis
angeschlossen sind, z. B.
handgeführte Elektrowerk-
zeuge, Haushaltsgeräte,
Verlängerungsleitungen,
Geräteanschlussleitungen.
Hinweis: Ortsveränder-
liche elektrische Betriebs-
mittel sind im Sinne der
Betriebsssicherheitsver-
ordnung (BetrSichV) orts-
veränderliche elektrische
Arbeitsmittel.
*) Quelle DIN VDE 0100-200• ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

 

• stationäre Anlagen
Dies sind Anlagen, die mit ihrer
Umgebung fest verbunden sind,
z. B. Installationen in Gebäuden,
Baustellenwagen, Containern
und auf Fahrzeugen.
 
 
• nicht stationäre Anlagen
 
Nicht stationäre Anlagen
Sie sind dadurch gekennzeich-
net, dass sie entsprechend
ihrem bestimmungsgemäßen
Gebrauch nach dem Einsatz
wieder abgebaut (zerlegt) und
an einem neuen Bestimmungs-
ort wieder aufgebaut (zusam-
mengeschaltet) werden. Hierzu
gehören z. B. Anlagen auf Bau-
und Montagestellen, fliegende
Bauten.